AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der HEIM & HAUS Fußbodenfachmarkt & Verlegeservice GmbH

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag und werden bei der Annahme des Auttrages Vertragsbestandteil. Andere Bedingungen oder Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von HEIM & HAUS schriftlich anerkannt sind.
  2. Zwischen HEIM & HAUS und dem Auttraggeber wird erst durch Erteilen einer schriftlichen Auttragsbestätigung ein Vertragsverhältnis begründet. Die Auttragsannahme ist in jedem Fall freibleibend.
    Werden nach Auftragsannahme Umstände bekannt, die nach dem Ermessen von HEIM & HAUS eine ordnungsgemaße Auftragsabwicklung nicht gesichert erscheinen lassen, ist HEIM & HAUS berechtigt, Sicherheit zu verlangen, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber irgendwelche Ansprüche hieraus herleiten kann.
  3. Angaben über Liefermöglichkeiten, Lieferungs- und Verlegungstermine in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind annähernd und unverbindlich. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen, besonders Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verkehrs- und Betriebsstörungen bei HEIM & HAUS oder deren Lieferanten entbinden HEIM & HAUS nach Wahl ganz oder vorübergehend von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche gegen HEIM & HAUS zu erheben. Das
    gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem HEIM & HAUS sich in Verzug befindet.
  4. Die angegebenen Angebotspreise gelten auf Grund der am Tage der Preisabgabe gültigen Tarif- und Leistungslöhne, Rohstoffpreise, Frachten und sonstige Kosten. Später eintretende Änderungen werden mit dem Differenzbetrag zuzüglich eines angemessenen Zuschlages gesondert verrechnet.
  5. HEIM & HAUS ist stets bemüht, qualitativ gleichbleibende Erzeugnisse zu liefem. Die Mustervorlagen stellen nur den durchschnittlichen Ausfall der Erzeugnisse von HEIM & HAUS dar. Geringfügige Farbunterschiede bleiben stets vorbehalten
    und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.
    Abgerechnet wird nach tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand, ausgenommen Kommissions- oder Bestellware, diese wird zur Gänze verrechnet.
  6. Die Rechnungen von HEIM & HAUS sind sofort nach Erhalt netto zu bezahlen. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung konnen Verzugszinsen berechnet werden. Für vorhergehende Aufträge vereinbarte Zahlungsbedingungen sind für später erteilte Aufträge nicht maßgebend. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösen als Zahlung.
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
    Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
  7. Von HEIM & HAUS gemäß dem Arbeitsfortschritt gelegte Ansuchen auf Teilzahlungen (Teilrechnungen) werden ohne Massenaufstellung eingereicht und sind binnen 14 Tagen mit 90% der Rechnungssummen zu bezahlen.
  8. Bei Vorliegen von Gewährleistungsansprüchen ist ein Zurückhaltungsrecht am fälligen Rechnungsbetrag ausgeschlossen. Aufrechnung mit tatsächlichen oder angeblichen Gegenforderungen gegen Ansprüche von HEIM & HAUS ist
    ausgeschlossen.
  9. Durch nachfolgende Handwerker verursachte Schäden an von HEIM & HAUS erbrachten Leistungen werden nur nach schriftlicher Auftragserteilung gegen Berechnung behoben.
  10. Die Erfüllungsgehilfen von HEIM & HAUS sind nur mit schriftlicher Vollmacht zum lnkasso berechtigt. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung rechtsverbindlich.
  11. Alle früheren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
  12. Unstimmigkeiten in der Berechnung sind unverzüglich nach Rechnungserhalt HEIM & HAUS schriftlich anzuzeigen.
  13. Gerichtsstand für die Vertragspartner ist St. Pölten. Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile der Standort der vertragsschließenden Verkaufsstelle.